Versicherungssumme HöheSinn und Zweck einer Sterbegeldversicherung ist es, die Beerdigungskosten abzudecken. Außerdem steht eine Sterbegeldversicherung dafür, dass die Hinterbliebenen keine finanzielle Mehrbelastung erfahren müssen. Damit das Begräbnis jedoch nach den eigenen Wünschen ablaufen kann, müssen ausreichend Beiträge in die Police eingezahlt werden. Die Höhe der Versicherungssumme spielt also eine nicht geringfügige Rolle.

Grundsätzlich lässt sich jedoch keine pauschale Aussage darüber treffen, wie hoch die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss sein sollte. Die Höhe hängt im Wesentlichen von den Wünschen der versicherten Person ab. Diese sollte sich also zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, wie ein angemessenes Begräbnis aussehen soll, um einschätzen zu können, welche Kosten im Zusammenhang mit der Bestattung entstehen können.

Diese Aspekte sollten bei der Wahl der Versicherungssumme beachtet werden

Auch wenn sich nicht pauschal sagen lässt, welche Deckungssumme die auszahlbare Sterbegeldversicherung haben sollte, gibt es doch einige Aspekte, an denen sich der Verbraucher orientieren kann.

Erfahrungsgemäß liegen die Versicherungssummen bei Sterbegeldversicherungen zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Anhand der eigenen Wünsche für die Beerdigung und unter Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Situation kann die Höhe dann individuell bestimmt werden.

Der Versicherungsnehmer sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Höhe der Beiträge steigt, je höher die Versicherungssumme ist.

Die Art der gewünschten Bestattung sollte sich maßgeblich auf die Höhe der Versicherungssumme auswirken. Im Falle einer Erdbestattung muss die Versicherungssumme höher gewählt werden, als etwa bei einer Feuerbestattung. Wichtig ist weiterhin zu bedenken, ob im Rahmen der Bestattungskosten auch Folgekosten aufgewendet werden müssen. Der Versicherungsnehmer sollte sich also bereits im Vorfeld fragen, ob die Grabpflege ein Teil der Beerdigungskosten sein wird. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

Bei einer Beerdigung fallen jedoch nicht nur Bestattungskosten für das Begräbnis selbst, für den Sarg, die Ausrichtung der Zeremonie, den Grabschmuck oder die Grabpflege an. Auch eventuelle Zusatzkosten sollten bei der Festsetzung der Versicherungssumme bedacht werden. So müssen im Todesfall bestimmte behördliche Dokumente ausgestellt werden, die es häufig ebenfalls zu bezahlen gilt. Weiterhin ist beim Vertragsabschluss zu bedenken, ob es eine Wartezeit gibt. Ist dem so, dann haben die bezugsberechtigten Hinterbliebenen keinen Anspruch auf die sofortige Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Vielmehr gestaltet sich die Auszahlung gestaffelt und die vollständige Summe kann erst dann bezogen werden, wenn die Wartezeit abgelaufen ist.

Tipp: Eine gute Orientierungshilfe hat die Stiftung Warentest in einer Untersuchung ermittelt. So kann der Versicherte davon ausgehen, dass sich die Kosten für Bestattungen in etwa auf 6.000 Euro belaufen.

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